Gärtner aufgepasst: Warum ab dem 1. März die Heckenschere ruhen muss

Gärtner aufgepasst: Warum ab dem 1. März die Heckenschere ruhen muss

Viele Hobbygärtner nutzen die ersten sonnigen Tage im Februar, um den Garten "aufzuräumen". Doch Vorsicht: Wer zu spät zur Schere greift, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern zerstört unwissentlich ganze Vogelgenerationen.

Das Gesetz: Der 1. März ist Stichtag Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und Röhrichtbestände "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen" (radikaler Rückschnitt).

Warum ist das so wichtig? Genau in diesen dichten Hecken bauen Amseln, Grünfinken und Zaunkönige ihre Nester. Sie sind auf den Sichtschutz der Zweige angewiesen. Ein radikaler Schnitt würde die Nester freilegen – Elstern und Katzen hätten leichtes Spiel, oder die Eltern würden die Brut vor Stress aufgeben.

Was ist noch erlaubt? Keine Panik, der "schonende Form- und Pflegeschnitt" ist auch im Sommer erlaubt. Das bedeutet: Du darfst herausragende Zweige vorsichtig stutzen (den Zuwachs des Jahres).

  • Die Goldene Regel: Bevor du auch nur einen Zweig schneidest, schau unbedingt tief in die Hecke! Entdeckst du ein Nest (auch wenn es noch leer aussieht), muss die Schere sofort weg.

Tu deinen gefiederten Nachbarn den Gefallen und erledige grobe Arbeiten im Winter – jetzt gehört der Garten den Eltern!

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